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Sie hatten kürzlich einen Autounfall und suchen jetzt zur Schadensregulierung einen kompetenten Kfz-Unfallgutachter?
Eins vorweg - ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ersetzt kein Kfz-Unfallgutachten!
Sie haben die freie Wahl eines Kfz-Unfallgutachters, selbst wenn die gegnerische Versicherung schon einen eigenen Gutachter mit der Begutachtung des Schadens beauftragt hat. Somit bezahlt die gegnerische Versicherung automatisch den eigenen Gutachter sowie den von Ihnen gewählten Gutachter. Ausserdem bezahlt die gegnerische Versicherung Ihren Rechtsanwalt, die Reparatur, die merkantile Wertminderung und die Ausfallzeit Ihres Kfz.
Die Versicherung bietet oft an, Ihren Schaden „schnell und unkompliziert“ zu regeln und stellt auch gleich einen eigenen Sachverständigen. Eigentlich auf den ersten Blick sehr zuvorkommend und so uneigennützig. Leider nicht ganz.
Dieser vertritt jedoch in der Regal die Interessen genau dieser Versicherungen.
Wir vom Sachverständigenbüro Michael Pütz & Partner haben hingegen keinen Vertrag mit irgendeiner Versicherung und vertreten somit als freies Sachverständigenbüro ausschließlich IHRE Interessen.
Unsere Leistung konzentriert sich hier auf faire und kompetente Gutachten, die nicht von der gegnerischen Versicherung künstlich gekürzt werden.
Es geht doch um Ihr Geld!
Statt einem Leihwagen mit einem Unfallgutachten von geringer Schadenhöhe ist Geld durch ein realistisches, ungekürztes Gutachten doch sicherlich angenehmer, oder?
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