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Leider können wir zur Zeit nicht nach den Systemen der „Olditax Deutschland“ oder der „Classic-Data“ bewerten, da wir keine offiziellen Partner sind. Dies hat aber nur den Hintergrund, dass wir in gezielten Versicherungsdingen, wo genau diese Wertermittlungen ausdrücklich und gemäss der Versicherungsunterlagen gefordert werden und auch gefordert werden DÜRFEN, diese nicht offiziell ermitteln können.
Selbstverständlich verfügen wir über die gleichen, wenn nicht sogar bessere Datenbänke und Erfahrungen, da wir schon seit Jahren in dieser Szene unterwegs sind und einige recht hochkarätige Kontakte bestehen, die eine absolut realistische, praxisnahe und zufrieden stellende Kalkulation ermöglicht.
Hier gehen leider gerade im Youngtimer-Bereich die Meinungen erheblich auseinander, sodass hierbei irrwitzige Gutachten zustande kommen.
Diese Gefahr laufen Sie bei uns nicht – was aber auch kein Freifahrtschein an Wertigkeit bedeutet. Realistisch und marktorientiert.
ABER auch flexibel, was die einzelnen Modelle und die Hintergründe und Besonderheiten einzelner Youngtimer angeht.
Beispiel stellt hier immer wieder gerne der BMW E30 dar. Für die einen ist er gerade noch ein Gebrauchtwagen, wenn nicht „Verbrauchtwagen“ und für den anderen stellt er den Einstieg in die BMW Oldtimerwelt dar...
Dazwischen schickt es sich an, einen reellen Wert zu bestimmen, der der einzelnen Situation auch gerecht werden kann.

Ein s.g. „Vorfacelift-Modell“ des BMW E30 ohne Rost, in wirklich guten Zustand ohne 10 Vorbesitzer und in einer vielleicht noch seltenen Ausstattungsvariante gibt es mittlerweile so selten am Markt, dass die Werte einzelner (leider auch sehr namhafter) Listen hier schlicht einfach nicht gerecht werden. Für die ausgewiesenen Preise bekommen Sie am Markt in der Regel nur noch Schrott – das kann aber doch nicht das persönliche Pech des Halters oder Besitzers werden oder sein ??!
Darin sehe ich genau unsere Aufgaben, hier einen wirklich guten Wert zu ermitteln – unabhängig irgendwelcher Verbände oder Lobbies!
Wir unterscheiden zwischen Kurz- und Vollgutachten. Ein Kurzgutachten wird in der Regel von Ihrer Oldtimerversicherung zur Einstufung gefordert und ist im Schadenfall von grosser Bedeutung. Für ein Kurzgutachten berechnen wir 140,-- € zzgl. Mwst, sofern es sich um ein Standardfahrzeug handelt.
In diesem Preis sind Foto- und Schreibgebühren sowie die Kosten für die Versendung des fertigen Gutachtens bereits enthalten. Vor Auftragserteilung können wir Ihnen auf jeden Fall einen verbindlichen Preis nennen, wenn Sie uns die benötigten Daten des Fahrzeugs zur Verfügung stellen.
Vollgutachten benötigen Sie zur Versicherungseinstufung von Fahrzeugen, deren Wert 25.000,00 € übersteigt. Hier ist es immer ratsam, sich im Vorfeld mit allen Beteiligten auszutauschen, damit es im Nachhinein keinen Ärger gibt. Auch die Meinung der Versicherer ist hier kein Heiligtum – es gibt gottlob genug Anbieter – auch für Fahrzeuge dieser Art.

Sollten Sie ein Gutachten zum Ankauf oder Verkauf eines Fahrzeugs benötigen, so empfehlen wir in den meisten Fällen ein Vollgutachten, da hierbei jede Baugruppe des Fahrzeugs gesondert bewertet wird. Nur so erhalten Sie einen Überblick über die Arbeitsleistung, die noch in die Restaurierung des Fahrzeugs zu investieren ist. Hierfür stellen Sie uns das Fahrzeug am besten für ca. 2 Arbeitstage zur Verfügung. Nur so können wir Ihnen für Ihr Geld auch eine gute Arbeit abliefern. Die Kosten für ein Vollgutachten beginnen bei 300,00 € und richten sich im wesentlichen nach dem Alter und der Seltenheit des Fahrzeugs sowie nach unserem Arbeitsaufwand. Wir berechnen unser Arbeitsentgelt nicht nach dem Wert des Fahrzeugs.

Auch wenn es sich mal bei der Begutachtung um einen Makel im Detail handelt, muss und wird dieser schonungslos dokumentiert. Wie auf dem Bild gut ersichtlich ist es hier z.B. ein Riss in einem sonst wirklich gut erhaltenen original Lederbezug des Beifahrersitzes, der hier die Wertigkeit der Innenausstattung schon erheblich mindert.
Für Youngtimer gilt im wesentlichen ähnliches wie für Oldtimer. Als Youngtimer bezeichnen wir gepflegte Fahrzeuge, die nicht mehr in aktuellen Gebrauchtwagenlisten (wie zB. DAT oder von eurotaxSCHWACKE) geführt werden (also älter als 12 Jahre) und die Voraussetzung haben einmal ein Oldtimer zu werden .

Dies ist natürlich immer eine gewisse Grauzone – aber die Besitzer der Wagen wissen nun genau, was wir hier meinen. Es gibt Fahrzeuge, die sogar schon unter Schwelle von 10 Jahren zum Kult werden und es als sicher zu bezeichnen ist, dass sie eine Karriere als Young- und später auch als Oldtimer einschlagen werden (z.B. BMW E30-M3, Z1, Escort Cossworth, Calibra-Turbo,
Leider gibt es auch Fahrzeuge, die sich schwer tun, die Phase der Youngtimerei überhaupt „lebend“ zu überstehen. (Opel Kadett E, Ford Sierra (ohne Cossie- und andere Sondermodelle, VW Polo und viele mehr...)
Ganz besonders schwierig ist auch die Bewertung einiger Tuning-Fahrzeuge. Da ich in diesem Bereich einige Vorkenntnisse habe, versuche ich auch in diesem Segment ein gutes und passendes Gutachten zu erstellen - es ist in der Regel immer sehr schwer, der Versicherung glaubhaft darzustellen zu können, wie sich die Kosten zusammensetzen und wie sich dieses Fahrzeuge am Markt durch die Qualität, die Verfügbarkeit etc. ggf. auszeichnet.
Aber mit etwas Geduld und auch einier gewissen Beharrlichkeit bekommt man es in der Regel schon hin.

Auch wie bei diesem Fahrzeug ist es das Gesamtvolumen , was bewegt wurde. Es dürfte fast jedem klar sein, dass sich ein normaler Sachbearbeiter hiermit absolut überfordert fühlt. Sollte man bei der gewählten Versicherung nicht wirklich weiter kommen, sollte hier eine andere Gesellschaft gewählt werden.

Die meisten Versicherungen bieten Sondertarife für Youngtimer ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren an. Die Bewertung kann als schriftliches Vollgutachten ausgeführt werden. Hier gilt es aber bitte im Vorfeld zu klären, ob unser Gutachten auch den Forderungen der Versicherer ausreicht oder ob es hier ein Gutachten der o.g. Art sein muss. Die Versicherung hat keine Verpflichtung, unser bzw. das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten zu akzeptieren. Daher im Vorfeld immer Klartext reden.
Oftmals reicht auch ein schriftliches Kurzgutachten aus.
In einigen Fällen ist Ihnen bereits mit einer mündlichen Bewertung gedient. Dies ist für Sie sicherlich die preisgünstigste Alternative, da mitunter sogar kostenlos.


Wenn dann doch mal "die Strasse ausgegangen ist", sind wir auch in der Lage, ein wirklich dem Fahrzeug und auch dem Markt gerechtes Unfallgutachten eines Klassikers zu erstellen.
Dies ist in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich erledigt worden.
Gerade hierbei sind einige Details sehr wichtig, da eine Unfallschadenkalkulation ja sofort auch eine Wertermittlung darstellt. Wenn da ggf. original Umbauten der hause ALPINA oder AMG etc. vorhanden sind, kann ich mit der Kalkulation auf Basis des Einsteigermodells nichts anfangen. Hier ist dann sicher eine spezielle Art von Sachverstand gefragt.
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